Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB„) gelten zwischen dem Veranstalter, dem Entrepreneurs Club Cologne e.V. (nachfolgend „ECC”), c/o Starplatz, Im Mediapark 5, 50670 Köln, vertreten durch den aktuellen Vorstand (abrufbar unter: „rhive.de/impressum/) und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Teilnehmer”) für die Konferenz „RHIVE“ (nachfolgend „RHIVE”).
    2. Es gilt darüber hinaus die Datenschutzerklärung (abrufbar unter: rhive.de/privacy-policy/
    3. Maßgeblich ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
    4. Die Geltung allgemeiner Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Teilnehmers wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der ECC den Bedingungen des Teilnehmers nicht ausdrücklich widersprochen hat und/oder Leistungen widerspruchslos erbringt.

2. Vertragsgegenstand

    1. RHIVE ist eine mehrtägige Veranstaltung, um Aufmerksamkeit auf das Thema Unternehmertum im Raum Köln zu lenken und Studierende zum Gründen zu motivieren.
    2. Zur Teilnahme an RHIVE ist der Erwerb eines Tickets erforderlich. Der Erwerb der Tickets ist ausschließlich über die Ticketingplattform von RHIVE (nachfolgend „Ticketshop“) möglich. Diese wird vom Ticketing-Partner Eventbrite, Inc bereitgestellt. Für die Anmeldung auf der Plattform und den Erwerb der Tickets gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von Eventbrite, Inc. Es besteht kein Anspruch auf den Erwerb eines Tickets.
    3. Die Tickets sind für den Teilnehmer personalisiert und dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken weiterverkauft oder übertragen werden. Bei einem Weiterverkauf oder versuchten Weiterverkauf (oder einem sonstigen Verstoß) behält sich der ECC das Recht vor, die entsprechenden Tickets mit sofortiger Wirkung zu stornieren und den verstoßenden Teilnehmer für RHIVE zu sperren.
    4. Die verschiedenen Ticketkategorien sind einsehbar in den Leistungsbeschreibungen unter [https://rhive.de/tickets/].
    5. Der Ticketerwerb ist ausschließlich volljährigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und Unternehmern des § 14 BGB erlaubt.

3. Nutzung des Tickets

    1. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass er vor dem Eintritt zu RHIVE verpflichtet ist, am Einlass des Veranstaltungsgeländes das über den Ticketshop erworbene Originalticket vorzuzeigen und sich durch ein gültiges Ausweisdokument auszuweisen. Die Bestellbestätigungs-E-Mail gewährt keinen Zugang zu RHIVE.
    2. Ein Missbrauch und/oder Verstoß gegen diese AGB oder die Nutzungsbedingungen unseres Ticketshops „rhive.de/tickets/führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung des Teilnehmers zu RHIVE. Das erworbene Ticket verliert ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Missbrauchs und/oder Verstoßes gegen diese AGB oder die Nutzungsbedingungen unseres Ticketshops „rhive.de/tickets/seine Gültigkeit.
    3. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass der ECC darüber hinaus jederzeit berechtigt ist, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und den Teilnehmer eines Veranstaltungsortes zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Das von dem Teilnehmer erworbene Ticket verliert mit Ausspruch des Hausverbots seine Gültigkeit. Es gilt ergänzend die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes.
    4. Die Gültigkeit des erworbenen Tickets ist auf RHIVE beschränkt und verliert danach seine Gültigkeit.

4. Ablauf, Programm und Rabatt

    1. Das beworbene Programm von RHIVE ist nicht verbindlich. Der ECC behält sich das Recht vor, die beworbenen Programmpunkte, Referenten, Partner und/oder Themen sowie Datum, Uhrzeit und Veranstaltungsort von RHIVE zu ändern oder zu ergänzen. Alle Änderungen werden auf unserer Website aktualisiert.
    2. Sonderrabatte werden gesondert in den Leistungsbeschreibungen „rhive.de/tickets/ ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme eines angebotenen Sonderrabattes ist ein Nachweis der Berechtigung der Inanspruchnahme des Sonderrabattes durch den Teilnehmer erforderlich. Die Ermäßigung wird nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z.B. Studentenausweis, Personalausweis mit Altersnachweis, Schwerbehindertenausweis) gewährt. Der Nachweis muss vor dem Eintritt zu RHIVE vom Teilnehmer erbracht werden. Erbringt der Teilnehmer den Nachweis nicht, ist vom Teilnehmer die Differenz zwischen dem reduzierten Preis und dem ursprünglichen Preis vor dem Eintritt zu RHIVE nachträglich zu zahlen, um Zugang zu RHIVE zu erhalten.

5. Absage der Veranstaltung

    1. Wird RHIVE vom ECC abgesagt und findet nicht statt, wird dem Teilnehmer der Preis des Tickets nach Vorlage der Rechnung und Zahlungsnachweis erstattet. Der ECC wird den Teilnehmer unverzüglich informieren, wenn die RHIVE abgesagt wird und nicht stattfindet.
    2. Der ECC übernimmt im Fall von Ziffer 5.1 keine Haftung für sonstige Aufwendungen, wie z.B. Reise- oder Aufenthaltskosten.
    3. Bei einem Wechsel des Veranstaltungsortes von RHIVE behalten die Tickets ihre Geltung.
    4. Im Falle einer Verschiebung von RHIVE auf ein anderes Datum kann das Ticket des Teilnehmers innerhalb einer vom ECC festzulegenden Frist gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden. Nach Ablauf der Frist gemäß vorstehendem Satz 1 erlöschen etwaige Erstattungsansprüche.

6. Haftung

    1. Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 6 haftet der ECC nur, wenn und soweit dem ECC, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs des ECC oder der vom ECC zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) haftet der ECC jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
    2. Der ECC haftet nicht für Schäden und/oder den Verlust von Sachen und Gegenständen, die der Teilnehmer für die Dauer seines Aufenthalts auf das Gelände von RHIVE eingebracht und/oder auf dem Gelände hinterlassen und/oder vergessen hat.
    3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ECC, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des ECC der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
    4. Die in den vorstehenden Ziffern 6.1, 6.2 und 6.3 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer 6.3 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten ferner im Falle eines Schuldnerverzugs des ECC nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
    5. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den Regelungen dieser Ziffer 6 unberührt.

7. Pressemitteilungen und Referenzen

    1. Der ECC ist berechtigt, den Abschluss eines Vertrages mit dem Teilnehmer und die vertragliche Zusammenarbeit mit dem Teilnehmer (insbesondere bei Sponsorentickets) in jeglicher Form bekanntzumachen oder zu bewerben (z.B. in Referenzlisten, Präsentationen, Website). Der Teilnehmer erklärt sich zu diesem Zweck ausdrücklich mit dem Gebrauch seiner Firma, Markenzeichen und anderen geschützten Zeichen durch den ECC einverstanden. Der Teilnehmer kann der vorbenannten Bekanntmachung und Bewerbung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
    2. Der ECC ist berechtigt, eine Pressemitteilung herauszugeben, in der in allgemeiner Form über den Abschluss des Vertrages mit dem Teilnehmer und die Zusammenarbeit mit dem Teilnehmer (insbesondere bei Sponsorentickets) berichtet wird.

8. Online-Streitbeilegung

Der ECC weist den Teilnehmer hiermit auf die Online-Streitbeilegungs-(OS)-Seite der Europäischen Kommission mit folgendem Link hin: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Der ECC ist für die Inhalte dieser Seite oder auch die Möglichkeit der Durchführung des Beschwerdeverfahrens über diese Seite nicht verantwortlich.

9. Schlussbestimmungen

    1. Der Erwerb des Tickets und sämtliche Vertragsschlüsse zwischen dem Teilnehmer und dem ECC erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache.
    2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle sonstigen Vertragsbeziehungen zwischen dem ECC und dem Teilnehmer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    3. Sämtliche Vertragstexte sind dem Teilnehmer auf der Website des ECC in der aktuellen Fassung zugänglich. Der jeweilige Vertragstext wird dem Teilnehmer per E-Mail zugeschickt und kann so von dem Teilnehmer gespeichert oder ausgedruckt werden.
    4. Ist der Teilnehmer ein Kaufmann im Sinne des Handelsrechts, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, dann ist der Sitz vom ECC (derzeit Köln) der ausschließliche Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den AGB. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.